Im April ist das zweite Mal in diesem Jahr ein Fall von großflächigem Identitätsdiebstahl im Internet aufgedeckt worden. Mehrere Millionen Deutsche waren hiervon betroffen. Mit den gestohlenen E-Mail-Adressen und den zugehörigen Passwörtern versuchen Kriminelle, sich in E-Mail-Konten einzuloggen und diese für den Versand von SPAM-Mails zu missbrauchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den gefundenen Adressen und Passwörtern nicht nur um die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten handelt, sondern auch um Zugangsdaten zu anderen Online-Diensten wie Online Shops, Internet-Foren oder sozialen Netzwerken. Die Webseite https://www.sicherheitstest.bsi.de bietet eine Überprüfungsmöglichkeit, ob man von dem Identitätsdiebstahl betroffen ist. Angesichts der Zunahme von Identitätsdiebstahl im Internet sollten Passwörter nach bestimmten Regeln ausgesucht werden und regelmäßig geändert werden. Ein gutes Passwort besteht dabei aus mindestens acht Zeichen und enthält Groß und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Als Passwort ungeeignet sind Geburtsdaten, der eigene Name, die Ziffernfolge 123456 oder das Wort Passwort. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Rente: sicher und flexibel
MVM Werner Schlüß | Ein KommentarWer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Auf der einen Seite befindet sich die klassische Lebensversicherung, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet, aber unter den niedrigen Zinsen leidet. Die fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantien bietet auf der anderen Seite höhere Renditechancen, birgt aber zugleich höhere Risiken. Die Axa Relax Rente erweitert das bestehende Produktangebot um ein Modell, das durch unterschiedliche Anlageformen Renditechancen der Kapitalmärkte nutzt und sie mit einer Garantiekomponente verbindet. Die vier Bausteine Garantie, Wertzuwachs, Rendite und Flexibilität sind das Fundament der AXA Relax Rente, die bei den unterschiedlichen Varianten individuell gewichtet werden. Die Kombination dieser Bausteine kann – je nach Lebenssituation – jederzeit während der Vertragslaufzeit geändert werden. Wichtigstes Element ist der Baustein Garantie. Die bei Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge zur Hauptversicherung stehen zum Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Die Sicherstellung der Garantie erfolgt über die Anlage im Sicherungsvermögen der AXA Lebensversicherung AG. Durch die Ausnutzung weiterer Bausteine ist ein hoher Wertzuwachs möglich. Die Beteiligung an den Entwicklungen eines Index, der sich an der Performance der 50 führenden Unternehmen Europas orientiert, eröffnet diese Chancen. Man profitiert bis zu einer monatlichen Obergrenze – dem sogenannten Cap – von positiven Entwicklungen, ist jedoch abgesichert gegen mögliche Verluste. Jeder Wertzuwachs, der pro Jahr erzielt wird, erhöht automatisch das Vertragsvermögen. Zusätzliche Renditechancen bietet die Anlage in gemanagte Dachfonds oder Einzelfonds. In allen Varianten ist zudem der ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsschutz der AXA einschließbar. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Zinsen für Baugeld sind aktuell so niedrig wie noch nie – und viele Eigentümer schimpfen, weil sie noch mitten in ihrer Zinsbindung stecken. Sie selbst zahlen momentan deutlich höhere Raten und müssen davon ausgehen, dass die Zinsen bis zu ihrer Anschlussfinanzierung wieder steigen werden. Doch vielleicht können Sie einer Zinssteigerung vorbeugen. Läuft das Darlehen in den nächsten zwölf Monaten aus, ist das eine hervorragende Ausgangslage. Eigentümer können sich in dieser Zeit ein günstiges neues Darlehen sichern – ganz ohne Zinsaufschläge oder Strafzahlungen. Das Zauberwort lautet hierfür „bereitstellungszinsfreie Zeit“. Wer seine Finanzierung irgendwann in den nächsten zwölf bis 60 Monaten neu regeln muss, kann sich die aktuell günstigen Zinsen durch ein Forward-Darlehen sichern. Diese Sicherheit muss man sich jedoch durch einen Zinsaufschlag erkaufen. Hierbei gilt: Je weiter der neue Vertragsbeginn in der Zukunft liegt, desto höher der Aufschlag. Außerdem muss man beachten, dass man das Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt abnehmen MUSS – auch wenn die Zinsen bis dahin noch niedriger sein sollten. Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, kann man sein Darlehen zurückzahlen, wenn die ersten zehn Jahre verstrichen sind. Die Frist hierfür liegt bei sechs Monaten. Wer also schon seit zwölf Jahren hohe Zinsen zahlt, kann sich noch heute um einen neuen Vertrag kümmern – und in sechs Monaten vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren. Generell gilt: Sein Darlehen sollte man niemals einfach kündigen. Denn dies zieht eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, die meist überteuert ist und durch die Zinsersparnis nicht ausgeglichen wird. Daher sollte man in jedem Fall genau nachrechnen und sich mit einem Experten beraten. (Quelle CASMOS Media GmbH)