Der Herbst ist traditionell Erntezeit. Vor allem die stolzen Besitzer von Obstbäumen können dann die Früchte ihrer Arbeit ernten. Doch auch andere können hiervon profitieren, und zwar dann, wenn es sich um Fallobst handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in seinem §911 hier eindeutig: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Übersetzt heißt das: Wenn Obst von einem überhängenden Zweig des Baums des Nachbarn in den eigenen Garten fällt, gehört einem dieses Obst. Dass es trotz dieser klaren Regelung immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt ist bedauerlich, aber leider Realität. Häufiger Knackpunkt des Streits ist das herabgefallene Obst, was sich nicht mehr zum Verzehr eignet. Um dessen Verbleib muss sich nämlich der Grundstückbesitzer, auf dem Obst gefallen ist, kümmern. Dabei ist es keineswegs erlaubt, vergammelte Äpfel oder matschige Birnen einfach wieder zum Nachbarn zu werfen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Ernte über die Grundstücksgrenze hinweg. Mit einem Apfelpflücker ist es also durchaus erlaubt den Ast, der zum Nachbarn ragt, abzuernten. Wichtig ist nur: Ein Betreten des nachbarlichen Grundstücks ist dabei nur mit Erlaubnis gestattet. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Klassische Geldanlagen werfen nur noch minimale Renditen ab. Vor allem die bei deutschen Sparern sehr beliebten Lebensversicherungen, Festgeld- und Tagesgeldkonten haben Schwierigkeiten selbst eine über der Inflation liegende Rendite zu erzielen. Schuld sind die weltweit niedrig gehaltenen Leitzinsen der Notenbanken. Mit Blick auf den Kapitalmarkt lässt sich jedoch feststellen, dass mit Aktien weiterhin gutes Geld verdient werden kann. Allerdings bleiben viele Sparer hierzulande dem Aktienmarkt gegenüber wegen der negativen Erfahrungen aus dem Platzen der Technologieblase zur Jahrtausendwende und der jüngsten Finanzkrise skeptisch eingestellt. Bei der Sicherung der Altersversorgung und der Suche nach einer ordentlichen Verzinsung führt jedoch kaum ein Weg am Aktienmarkt vorbei. Um dennoch die Risiken zu begrenzen, bieten sich Mischfonds an, die auf der einen Seite die Sicherheit von festverzinslichen Wertpapieren bieten und zugleich durch einen Aktienanteil eine Zusatzrendite erzielen. Diese Fonds ändern die Gewichtung des angelegten Vermögensabhängig von der Stimmung an den Börsen zwischen Aktien- und Anleihe-Investments. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt
MVM Werner Schlüß | Keine Kommentare13.10.2014
Die meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es kann jeden treffen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum.
Geringer Schutz für alle
Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung.
Absicherung muss sein
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)