Vorsicht vor Abo-Fallen bei Reiserücktrittsversicherungen
MVM Werner Schlüß | Keine Kommentare29.09.2015
Wer bei der Buchung eines Fluges mal schnell für ein paar Euro eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, kann sich unversehens ein teures Jahresabo einhandeln. Schlimmer noch: Unter Umständen verlängert es sich automatisch, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die zunächst angegebenen Kosten von etwa 19 Euro können sich überdies im zweiten Jahr verdoppeln; für Familien drohen dann sogar bis zu 339 Euro Jahresbeitrag. Wegen solcher Bedingungen hat die Verbraucherzentrale Hamburg jüngst den Anbieter BD24 abgemahnt. Oft finden sich dessen Offerten auf Vergleichsseiten wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, billigfluege.de oder hotelbuchung.de.
Bevor man für die vermeintlich kleine Zusatzinvestition in beruhigenden Versicherungsschutz also das Häkchen setzt, sollte man ins Kleingedruckte schauen. Verständlicherweise sind die genauen Konditionen in der Regel gut versteckt.

 Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
 Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)