Weniger „Versicherungsdeutsch“ in Standmitteilungen angestrebt
MVM Werner Schlüß | Keine Kommentare21.04.2016
Der Versichererverband GDV hat neue Empfehlungen für die Gestaltung der Standmitteilungen formuliert, mit denen Lebens- und Rentenversicherungskunden jährlich über ihr aktuelles Vertragsguthaben und ihre Rentenprognose informiert werden. In Zukunft sollen die Schreiben auch für Versicherungslaien leichter verständlich sein.
Mit wissenschaftlicher Unterstützung wurden allgemeinsprachliche Alternativen für typische „Versicherungsdeutsch“-Formulierungen erarbeitet. Für einige Stellen wird auch empfohlen, auf Tabellen statt auf Fließtext zu setzen. Der Unterschied zwischen garantierten und möglichen Leistungen soll stärker als bisher verdeutlicht werden. Zudem hält der GDV einige standardmäßig enthaltene Informationen für verzichtbar, während er hier und da flankierende Erläuterungen oder Beispielrechnungen anrät. Wer also bisher mit einem Stirnrunzeln über seine Standmitteilung gebeugt saß, kann Hoffnung schöpfen.

Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)